1. Allgemeines
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die Edeltraud Feriendomizil GmbH – nachfolgende Beherberger genannt – mit ihren Gästen einen Beherbergungsvertrag abschließt. Der Beherberger vermietet Ferienwohnungen in 6363 Westendorf, Nachtsöllberg 11. Die Ferienwohnung wird dem Gast für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- und Beherbergungszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Vertragsschluss findet im Vollausnahmebereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) statt.

2. Leistungen und Preise
Die Leistungen des Beherbergers ergeben sich aus deren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise folgen aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung. Sofern in der Reservierungsbestätigung nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für den gewöhnlichen Energieverbrauch enthalten.

Nicht im Mietpreis enthalten sind vom Gast gewünschte Zusatzleistungen (zB zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche etc.) Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherberger den Abschluss eines Vertrages über das vom Gast ausgewählte Objekt verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Beherberger den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgt.

Die Buchung erfolgt für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren vertragliche Verpflichtung hat der Gast als Vertragspartner dem Beherberger wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen.

Die elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen, Preiskalkulationen..) sind für den Beherberger bindend, wobei sich der Beherberger jedoch ausdrücklich vorbehält, eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen. Über derartige Änderungen wird der Gast spätestens bei Anreise unterrichtet.

Weicht die Annahmeerklärung des Beherbergers vom Inhalt der Buchung des Gastes ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen. Gegebenenfalls zur Verfügung gestelltes Bildmaterial der Beherbergungsobjekte gibt nicht zwingend exakt dasselbe vom Gast angemietete Beherbergungsobjekt wieder.

3. Zahlung und Kaution
Der Gast ist verpflichtet eine sofortige Anzahlung von 90 % des gesamten Mietpreises nach Erhalt der Buchungsbestätigung vor Reiseantritt zu leisten. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. 

Der restliche Betrag ist 14 Tage vor dem Beherbergungsbeginn fällig. Der Beherberger akzeptiert nur bargeldlose Zahlung.

Leistet der Gast die Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen oder wenn der Betrag fällig ist und der Beherberger zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, so kann diese nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und gegenüber dem Gast Ansprüche aus Schadenersatz geltend machen.

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger neben dem gesetzlichem Zurückbehaltungsrecht auch das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag zu.

Der Gast ist verpflichtet, an den Beherberger eine Sicherheit für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von EUR 300,00 zu leisten. Die Kaution ist jedenfalls vor Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen und ist nicht verzinslich. Sie wird ohne Verzug nach Beendigung des Aufenthaltes, spätestens binnen 30 Tagen (abhängig von der Kreditkartenfirma) nach Abreise, und ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft bei Abreise des Gastes an diesen zurückerstattet.

4. Mietdauer
Der Gast hat das Recht, sofern der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume am Anreisetag zwischen 16:00 Uhr und 19.00 Uhr zu beziehen. 

Beanstandungen betreffend die Unterkunft hat der Gast bei Übernahme derselben unverzüglich anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Unterkunft samt Inventar in verabredetem und vertragsmäßigem Zustand befunden hat. 

Am Abreisetag wird der Gast die Unterkunft des Beherbergers bis 10.00 Uhr geräumt übergeben. 

Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zu räumen. Im Falle einer verspäteten Räumung der Unterkunft, somit nach 10.00 Uhr, ist der Beherberger berechtigt, die Kosten eines weiteren Halbtages laut Angebot in Rechnung zu stellen, mind. aber € 50,00. Ab einer Abreise nach 16.00 Uhr werden 100% des Tagespreises verrechnet. 

Diese Vertragsbedingungen berechtigen den Beherberger bei nicht ordnungsgemäßer Abreise, für den Fall von hinterlassenen Schäden, die geleistete Kaution im Ausmaß der tatsächlichen Schäden bzw. im Ausmaß der bedingungsgemäßen Zurückbehaltungsrechte und Ansprüche einzubehalten.

5. Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktrittes bleibt der Anspruch des Beherbergers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen und zwar gemäß den nachstehenden Bestimmungen: Der Gast hat die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe:

Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Nach dem Ablauf der oben genannten Frist von 60 Tagen ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners oder Nicht-Anreise bzw. im Falle der unterlassenen Mitteilung nur unter Entrichtung einer Stornogebühr von 90 % vom gesamten Arrangementpreises möglich.

6. Beistellung einer Ersatzunterkunft
Der Beherberger kann dem Gast bzw. Vertragspartner eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn diese dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Ferienwohnung unbenutzbar geworden ist, bereits einquatierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquatier gehen auf Kosten des Beherbergers.

7. Haftung / Verjährung
Die vertragliche Haftung des Beherbergers sowie seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt sich grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, für alle anderen Schäden als Personenschäden. Der Beherberger haftet insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt (zB Brand, Stromausfall, Internetausfall, Umstände die nicht in der Sphäre des Beherbergers liegen etc.) Eine Haftung für das Verhalten von Dritten ist ausgeschlossen.

Die Haftung des Beherbergers aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem Objekt.

8. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu den Unterkunftsräumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und beweglichen Sachen ist der Gast ersatzpflichtig, auch wenn diese Beschädigungen von seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind. In den Unterkunftsräumen entstehende Schäden hat der Gast, so weit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherberger oder einer von dieser benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig angezeigte Verursachung entstandenen Folgeschäden ist jedenfalls der Gast ersatzpflichtig. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen zudem Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise. 

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen bzw. vor Antritt von diesem berechtigt zurücktreten. Konsumierte Mietzeit ist anteilsmäßig zu bezahlen. Er hat zuvor dem Beherberger im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn dass die Abhilfe unmöglich ist, von dem Beherberger verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Beherberger erkennbares Interesse des Gastes, sachlich gerechtfertigt, oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthaltes unzumutbar ist.

Der Beherberger kann den Mietvertrag unverzüglich auflösen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Beherbergers den Betrieb des Beherbergers bzw. die Durchführung des Aufenthaltes – auch von anderen Gästen – nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt scheint. 

Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Beherbergungsvertrags mit sofortiger Wirkung liegt inbesondere vor, wenn der Vertragspartner bzw. der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst groß ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht

Löst der Beherberger den Vertrag aus diesen Gründen berechtigt auf, so bleibt die gänzliche Zahlungsverpflichtung des Gastes samt allfälliger Schadenersatzpflichten des Gastes aufrecht. 

Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B: Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc. ) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

9. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers gebracht werden.

Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tier anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Der Beherberger behält sich die jederzeitige Änderung dieser Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung vor.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Beherbergungsbetriebs. 

Die Vertragsteile bestätigen, dass die Vertrags- und Verhandlungssprache jeweils deutsch ist und sie den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen haben.

12. Elektronische Reisepasskopien
Mit Bezug auf das österreichische Meldegesetz und zur Feststellung Ihrer Identität nimmt der Beherberger bei Check-in eine elektronische Kopie des Reisepasses jedes einzelnen Gastes. Diese elektronische Kopie wird nicht an Dritte weitergegeben und sechs Monate nach Abreise gelöscht.